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MİRADENT ÖZEL SAĞLIK HİZMET.SAN.VE TİC.AŞ.
RICHTLINIEN ZUM SCHUTZ UND VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

  1. ZIELSETZUNG

Der Zweck dieser Richtlinie ist das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten Nr. 6698 vom 24. März 2016, veröffentlicht im Amtsblatt vom 7. April 2016 und mit der Nummer 29677 von unserem Miradent Özel Sağlık Hiz.San.ve Tic.A.Ş. und um Erläuterungen zu den Systemen zu geben, die für die persönliche Nutzung und Verarbeitung gemäß den Entscheidungen der kryptischen Institutionen eingesetzt werden, die in Übereinstimmung mit den Entscheidungen der behördlichen persönlichen Institutionen eingerichtet werden können, um die Ausführung und Überwachung der Prozesse für personenbezogene Daten sicherzustellen Transaktionen innerhalb der Institution, um das Bewusstsein für die Verarbeitung gemäß dem personalisierten Recht in der Personalabteilung zu schärfen und dies zu tun. Um ein Verantwortungsbewusstsein in den Kontext zu stellen, informieren wir über unsere Prozesse zur Verarbeitung personenbezogener Daten, unsere Mitarbeiterkandidaten und unsere Beamten , die Institutionen, mit denen wir zusammenarbeiten, deren Beauftragte und Beauftragte sowie Dritte, die von Miradent persönlich verarbeitet werden, und Transparenz über unsere Datenverarbeitungsprozesse schaffen, ist für Wärme zu sorgen.

  1. UMFANG

Diese Richtlinie bedeutet, dass die Aktivitäten von Miradent Mitarbeiter, unsere Mitarbeiter, unsere ehemaligen Mitarbeiter, unsere Beamten, unsere Meinung, unsere Partner, die Meinungen verschiedener Institutionen/Organisationen, mit denen wir zusammenarbeiten, die Meinungen verschiedener Institutionen/Organisationen und anderer und Dritter Dritter sind Parteien und um Teil eines Datensatzes Dritter zu sein. Es umfasst alle personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Transaktion sind, und zwar auf nichtautomatische Weise.
Der Umfang der in dieser Richtlinie genannten Probleme kann aus diesen Gruppen stammen, die nach der Art der Verarbeitungstätigkeit gezählt werden, oder die Musterkorrespondenz kann sich auf eine Gruppe oder einen Bereich beziehen, beispielsweise auf Mitarbeiter des Unternehmens.

  1. DEFINITIONEN

Die in dieser Richtlinie verwendeten Begriffe werden verwendet, um die folgende Bedeutung auszudrücken, und wenn ein anderer Begriff anstelle des Begriffs verwendet wird, der sich auf eine in den relevanten Gesetzen oder Entscheidungen vorzunehmende Änderung bezieht, gelten die in den gesetzlichen Bestimmungen oder Entscheidungen der Regulierungsbehörden definierten Begriffe oder wenn dem betreffenden Begriff eine andere Bedeutung gegeben wird, sollte Miradent ebenfalls geändert werden. Diese Bedingungen werden bei der Umsetzung dieser Richtlinie ab dem Datum des Inkrafttretens der Änderung in ihrer geänderten Fassung berücksichtigt:
EU: Europäische Union,
Verfassung: Veröffentlicht im Amtsblatt vom 9. November 1982 mit der Nummer 17863; Nr. 2709 vom 7. November 1982 und die Verfassung der Türkei,
Ausdrückliche Einwilligung: Einwilligung zu einem bestimmten Thema, basierend auf Informationen und im freien Willen ausgedrückt,
Anonymisierung: Persönliche Daten verlieren die Qualität personenbezogener Daten und diese Situation kann beispielsweise nicht wiederhergestellt werden; Blackout, Maskierung, Aggregation, Datenbeschädigung usw., die es durch Techniken unmöglich machen, mit einer natürlichen Person in Verbindung zu treten,
Antragsformular: Antrag bezüglich der Anträge, die die relevante Person (Eigentümer personenbezogener Daten) gemäß dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten Nr. 6698 an den Datenverantwortlichen stellen muss, einschließlich des Antrags der Eigentümer personenbezogener Daten zur Ausübung ihrer Rechte , und erläutert die Methode des Antrags, der auf www.miradentturkey.com im Rahmen des Richtlinienformulars zugänglich ist“,
Mitarbeiterkandidat: Echte Personen, die sich auf irgendeine Weise für eine Stelle oder ein Praktikum bei Miradent beworben haben oder die ihren Lebenslauf und zugehörige Informationen zur Überprüfung durch Miradent geöffnet haben,
Vernichtung: Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung personenbezogener Daten,
Institutionen/Organisationen, mit denen wir zusammenarbeiten: Miradent-Mitarbeiter, Aktionäre und Beamte, einschließlich der Aktionäre und Beamten dieser Institutionen, die in allen Arten von Geschäftsbeziehungen arbeiten (z. B. Geschäftspartner, Lieferanten, aber nicht beschränkt auf diese),
Geschäftspartner: Parteien, mit denen Miradent im Rahmen der Ausübung seiner Tätigkeit eine Geschäftspartnerschaft eingegangen ist,
Teilnehmer: Eine Person, die an einer von Miradent organisierten Veranstaltung, einem Kurs oder einer Schulung teilnimmt.
Verarbeitung personenbezogener Daten: Beschaffen, Erfassen, Speichern, Bewahren, Verändern, Umordnen, Offenlegen, Übermitteln, Übernehmen, Bereitstellen mittels nichtautomatischer Mittel, sofern personenbezogene Daten vollständig oder teilweise automatisiert erfolgen oder Teil von Daten sind Aufzeichnungssystem, jede Transaktion, die mit Daten durchgeführt wird, wie z. B. Klassifizierung oder Verhinderung der Nutzung,
Personenbezogene Daten: Alle Arten von Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person. Zum Beispiel; Vor- und Nachname, TR-ID, Mobiltelefonnummer, E-Mail, Kontaktadresse usw.,
Inhaber personenbezogener Daten / betroffene Person: Reale Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden. Zum Beispiel; Mitarbeiter, Besucher,
Richtlinie zur Speicherung und Vernichtung personenbezogener Daten: Die Richtlinie, die den Datenverantwortlichen als Grundlage für den Prozess zur Bestimmung der maximalen Zeit dient, die für den Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die Löschung, Vernichtung und Anonymisierung erforderlich ist.
KVK-Gesetz: Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten vom 24. März 2016 mit der Nummer 6698, veröffentlicht im Amtsblatt vom 7. April 2016 mit der Nummer 29677,
KVK-Kommission: Miradent-Kommission zum Schutz personenbezogener Daten, die verpflichtet ist, das Miradent-Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten, die Entscheidungen des KVK-Vorstands und die einschlägigen Rechtsvorschriften einzuhalten, die regulierten Richtlinien umzusetzen und die erforderlichen Prüfungen durchzuführen.
KVK-Vorstand/Regulierungsausschuss: Ausschuss für den Schutz personenbezogener Daten,
KVK-Institution/Aufsichtsbehörde: Datenschutzbehörde,
Periodische Vernichtung: Der Prozess der Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung, der von Amts wegen in wiederkehrenden Abständen durchgeführt wird, die in der Richtlinie zur Speicherung und Vernichtung personenbezogener Daten festgelegt sind, falls alle im Gesetz vorgesehenen Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten entfallen
Richtlinie: Miradent-Richtlinie zum Schutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten,
Personenbezogene Daten von besonderer Qualität: Daten zu Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, politischer Meinung, philosophischer Überzeugung, Religion, Sekte oder anderen Überzeugungen, Kleiderordnung, Mitgliedschaft in Verbänden, Stiftungen oder Gewerkschaften, Gesundheit, Sexualleben, strafrechtlicher Verurteilung und Sicherheitsmaßnahmen sowie biometrische und genetische Daten,
Anleitung: Kurze, einfache, verständliche schriftliche Dokumente, die die Durchführung der Schritte einer Tätigkeit und/oder Arbeit erläutern und die Abläufe unterstützen
Lieferant: Parteien, die Miradent-Dienstleistungen auf Vertragsbasis gemäß Miradent-Bestellungen und -Anweisungen erbringen, während sie Miradent-Aktivitäten durchführen,
Türkisches Obligationenrecht: Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 27836 vom 4. Februar 2011. Türkisches Obligationenrecht vom 11. Januar 2011 mit der Nummer 6098.
Türkisches Strafgesetzbuch: Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 25611 vom 12. Oktober 2004. Türkisches Strafgesetzbuch Nr. 5237 vom 26. September 2004.
Türkisches Handelsgesetzbuch: Veröffentlicht im Amtsblatt vom 14. Februar 2011 mit der Nummer 27846; Türkisches Handelsgesetzbuch Nr. 6102 vom 13. Januar 2011,
Miradent: Miradent Mund- und Zahngesundheit Hiz.San.ve Tic.A.Ş.
Dritte Person: Reale Personen, deren personenbezogene Daten im Rahmen der Richtlinie nicht anders definiert sind und deren personenbezogene Daten im Rahmen der Richtlinie verarbeitet werden (z. B. Begleiter, Familienangehörige und Verwandte),
Datenverarbeiter: Natürliche und juristische Person, die personenbezogene Daten im Auftrag des Datenverantwortlichen aufgrund der von ihm erteilten Befugnis verarbeitet,
Datenverantwortlicher: Person, die die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten festlegt und den Ort verwaltet, an dem die Daten systematisch gespeichert werden (Datenaufzeichnungssystem),
Besucher: Echte Personen, die zu verschiedenen Zwecken die physischen Campusgelände von Miradent betreten oder unsere Websites besucht haben.

  1. ANWENDUNG

4.1. GRUNDPRINZIPIEN

Der Schutz personenbezogener Daten ist eines der sensibelsten Themen bei Miradent, obwohl es sich um ein auf der Verfassungsebene als Menschenrecht geschütztes Recht handelt. Miradent erhebt personenbezogene Daten von verschiedensten Datengruppen wie Besuchern, Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Lieferanten im Rahmen seiner Tätigkeit. Die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung und den Entscheidungen der KVK-Institution, der in diesem Bereich tätigen Regulierungsbehörde, und in diesem Zusammenhang zur Schaffung einer dauerhaften Sensibilisierung unserer Mitarbeiter und anderer Personen Das mit Miradent verbundene Handeln im Rahmen der Achtung des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten gehört zu unseren Werten.
Alle unsere Aktivitäten zur Verarbeitung personenbezogener Daten werden innerhalb von Miradent durchgeführt.
A. Einhaltung der Gesetze und Ehrlichkeitsregeln,
B. Bei Bedarf genau und auf dem neuesten Stand sein,
C. Verarbeitung für bestimmte, eindeutige und legitime Zwecke,
D. Verbindung, Einschränkung und Messung zum Zweck der Verarbeitung,
Zu. Die Aufbewahrung erfolgt für den Zeitraum, der in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegt ist oder für den Zweck, für den sie verarbeitet werden, erforderlich ist,
F. Ergreifen notwendiger administrativer und technischer Maßnahmen zur Speicherung personenbezogener Daten,
G. Sicherstellen, dass die erforderliche Sensibilität gemäß den festgelegten Regeln bei der Verarbeitung personenbezogener Daten besonderer Qualität, die aufgrund ihrer Natur unter besonderem Schutz stehen, gewährleistet ist,
H. Aufklärung der Inhaber personenbezogener Daten, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, und Einholung ihrer ausdrücklichen Zustimmung, sofern erforderlich,
I. Ergreifen der erforderlichen administrativen und technischen Maßnahmen bei der Übermittlung personenbezogener Daten, Überwachung der Datenverarbeitung der übermittelten Dritten gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften und den Entscheidungen der Regulierungsbehörde,
Wir arbeiten in Übereinstimmung mit allen in der geltenden Gesetzgebung festgelegten Bedingungen, insbesondere den Grundsätzen und allgemeinen Grundsätzen des Gesetzes.
zum Schutz personenbezogener Daten, obwohl Personen mit einem durch die Verfassung der Türkei anerkannten Recht, das Wesentliche dieses Rechts als Miradent in angemessener Weise genutzt haben, haben wir uns vorgenommen, ein Höchstmaß an Sorgfalt und Überlegung an den Tag zu legen.

4.2. RECHTLICHE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

Miradent gilt gemäß Artikel 20 der Verfassung und dem 5. Artikel des KVK-Gesetzes, obwohl personenbezogene Daten je nach Art der verarbeiteten personenbezogenen Daten und dem Datenverarbeitungsprozess variieren, 5/2 des KVK-Gesetzes über die Verarbeitung von persönliche Daten. Es funktioniert auf der Grundlage einer oder mehrerer der folgenden im Artikel genannten Bedingungen:
a) Es ist in den Gesetzen eindeutig festgelegt, z. Aufbewahrung der personenbezogenen Daten des Mitarbeiters gemäß den gesetzlichen Bestimmungen,
b) Es ist zum Schutz des Lebens oder des Körpers desjenigen zwingend erforderlich, der seine Einwilligung wegen tatsächlicher Unmöglichkeit nicht offenbaren kann oder dessen Einwilligung nicht rechtswirksam ist, z. Die Standortinformationen der vermissten Person,
c) Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Vertragsparteien ist erforderlich, sofern diese in unmittelbarem Zusammenhang mit der Begründung oder Durchführung eines Vertrages stehen, z.B. Damit das Unternehmen die Adressdaten der betroffenen Person erfasst,
ç) Es ist zwingend erforderlich, dass der Datenverantwortliche seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommt, z. Informationsaustausch bei Sonderprüfungen in Bereichen wie Banken, Energie und Kapitalmärkte,
d) Es wurde von der betroffenen Person öffentlich gemacht, z. Aufnahme der Kontaktdaten der Person, die ihr Haus verkaufen möchte, in die Verkaufsanzeige,
e) Wenn die Datenverarbeitung für die Geltendmachung, Ausübung oder den Schutz eines Rechts erforderlich ist, z. Aufbewahrung der notwendigen Informationen eines Mitarbeiters, der während der Bearbeitungszeit des Falles kündigt,
f) Die Verarbeitung von Daten zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen ist zwingend erforderlich, sofern dadurch die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person nicht beeinträchtigt werden, z. Datenverarbeitung zum Zwecke der Gewährung von Prämien und Boni zur Steigerung der Mitarbeiterbindung.
Es versteht sich, dass unsere Verarbeitung personenbezogener Daten unter keine der hier genannten Bedingungen fällt. In Fällen, in denen diese Verarbeitung personenbezogener Daten jedoch als notwendig und angemessen erachtet wird, wird eine ausdrückliche Zustimmung eingeholt.
Wenn davon ausgegangen wird, dass es sich bei den personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, um personenbezogene Daten besonderer Qualität gemäß Artikel 6 des KVK-Gesetzes handelt, wenn in den Gesetzen keine Regelung für andere personenbezogene Daten als Gesundheit und Sexualleben vorgesehen ist; Personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Gesundheit und Sexualleben zum Zweck des Schutzes der öffentlichen Gesundheit, der Durchführung von Präventivmedizin, der medizinischen Diagnose, der Behandlung und Pflege, der Planung und Verwaltung von Gesundheitsdiensten und der Finanzierung gemäß den Bedingungen für die Verarbeitung durch Personen, die verpflichtet sind Geheimhaltung oder autorisierte Institutionen und Organisationen. Sofern eine Verarbeitung nicht möglich ist, erfolgt die Verarbeitung im Rahmen der ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person unter Wahrung der Grundsätze der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit.

4.3. FRAGEN ZUM SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

Artikel 12 des KVK-Gesetzes,
a) Um eine rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten zu verhindern,
b) Um einen unrechtmäßigen Zugriff auf personenbezogene Daten zu verhindern,
c) Um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten
Es verpflichtet den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen, alle Arten technischer und administrativer Maßnahmen zu ergreifen, um ein angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Gemäß der in diesem Artikel genannten Verpflichtung ergreift Miradent die erforderlichen rechtlichen, technischen und administrativen Maßnahmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zu gewährleisten, beschränkt sich jedoch nicht auf die angegebenen und wird je nach Bedarf auf eine weitere Ebene verschoben Zu den aktuellen Entwicklungen lassen sich die von Miradent ergriffenen Maßnahmen wie folgt zusammenfassen. :
4.3.1. Miradent ergreift entsprechend den technischen Möglichkeiten und Implementierungskosten technische und administrative Maßnahmen, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten rechtmäßig verarbeitet werden. Die Mitarbeiter werden darüber informiert, dass sie die von ihnen erhaltenen personenbezogenen Daten unter Verstoß gegen die Bestimmungen des KVK-Gesetzes niemandem offenlegen und diese nicht außer zum Zweck der Verarbeitung verwenden dürfen, dass sie die personenbezogenen Daten nicht für andere zugänglich machen dürfen und dass sie diesen Verpflichtungen nachkommen werden auch nach ihrer Entlassung weitermachen, regelmäßig Sensibilisierungsschulungen zu diesem Thema organisieren und bei Bedarf entsprechende Verpflichtungen eingehen.
4.3.2. Miradent handelt sensibel beim Schutz personenbezogener Daten besonderer Art, die durch das KVK-Gesetz als „besondere Qualität“ eingestuft sind und gesetzeskonform verarbeitet werden. In diesem Zusammenhang werden die von Miradent zum Schutz personenbezogener Daten ergriffenen technischen und administrativen Maßnahmen sorgfältig im Hinblick auf eine besondere Qualität personenbezogener Daten angewendet und erforderliche Kontrollen durchgeführt.
4.3.3. Miradent ergreift je nach Art der zu schützenden Daten, technischen Möglichkeiten und Anwendungskosten technische und administrative Maßnahmen, um die unvorsichtige oder unbefugte Offenlegung personenbezogener Daten, den Zugriff, die Weitergabe oder alle anderen Formen illegalen Zugriffs zu verhindern. Miradent sensibilisiert datenverarbeitende Institutionen wie Geschäftspartner und Lieferanten für die Verhinderung einer rechtswidrigen Verarbeitung personenbezogener Daten, verhindert einen rechtswidrigen Zugriff auf Daten und sorgt für eine rechtmäßige Speicherung von Daten und lädt diese entsprechend der Art ihrer Tätigkeit auf vertraglicher Basis hoch.
4.3.4. Bei Miradent wurde eine Kommission zum Schutz personenbezogener Daten eingerichtet, um unsere Aktivitäten zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei Miradent zu prüfen, die relevanten Gesetze und Entscheidungen der Aufsichtsbehörden einzuhalten, die Kontinuität dieser Einhaltung sicherzustellen und die erforderlichen Aktualisierungen vorzunehmen.
4.3.5. Miradent ergreift entsprechend den technischen Möglichkeiten und Anwendungskosten die erforderlichen technischen und administrativen Maßnahmen, um personenbezogene Daten in sicheren Umgebungen aufzubewahren und die Zerstörung, den Verlust oder die Veränderung für illegale Zwecke zu verhindern, und die durchgeführten Transaktionen werden aufgezeichnet.
4.3.6. Miradent führt gemäß § 12 KVK-Gesetz die erforderlichen Kontrollen durch oder lässt diese im eigenen Unternehmen durchführen. Diese Auditergebnisse werden im Rahmen des internen Betriebs von Miradent an die zuständigen Bereichsleiter und die KVK-Kommission gemeldet und im Rahmen der Vorschläge und Weisungen der KVK-Kommission werden neue Maßnahmen ergriffen bzw. notwendige Maßnahmen zur Verbesserung durchgeführt die getroffenen Maßnahmen.
4.3.7. Miradent betreibt das System, in dem Dateneigentümer ihre Rechte am effektivsten ausüben können und in Artikel 11 des KVK-Gesetzes beantwortet werden können.
4.3.8. Miradent betreibt das System, das sicherstellt, dass personenbezogene Daten, die gemäß Artikel 12 des KVK-Gesetzes verarbeitet werden, von anderen illegal erlangt werden, und diese Situation wird dem jeweiligen Eigentümer personenbezogener Daten und dem KVK-Vorstand so schnell wie möglich gemeldet.
4.3.9. Miradent hat eine Richtlinie zur Speicherung und Vernichtung personenbezogener Daten gemäß Artikel 7 des KVK-Gesetzes und der Verordnung über die Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung personenbezogener Daten erstellt, die im Amtsblatt vom 28.10.2017 mit der Nummer 30224 veröffentlicht wurde.

4.4. AUFKLÄRUNG UND INFORMATION DES PERSONENBEZOGENEN DATENINHABERS

Miradent sorgt gemäß Artikel 10 des KVK-Gesetzes und Artikel 4 des Kommuniqués über Verfahren und Grundsätze zur Erfüllung der Offenlegungspflicht mit verschiedenen Mitteln für die Aufklärung der betroffenen Personen entsprechend dem Inhalt der Datenverarbeitungstätigkeit. Die in den entsprechenden Artikeln genannten Themen sowie Folgendes sind in der Offenlegung enthalten:
a) Identität von Miradent, dem Datenverantwortlichen,
b) Zu welchem Zweck wir personenbezogene Daten verarbeiten bzw. verarbeiten können,
c) An wen und zu welchem Zweck wir personenbezogene Daten übermitteln können,
ç) Unsere Methoden zur Erhebung personenbezogener Daten und rechtliche Gründe,
d) Der Dateneigentümer/die betroffene Person ist in Artikel 11 des Gesetzes und 4.6 aufgeführt. sonstige im Artikel genannte Rechte.
Offenlegungspflicht Gemäß Artikel 10 des KVK-Gesetzes, spätestens bei der Erhebung personenbezogener Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht von der betroffenen Person erhoben werden, und gemäß Artikel 6 des Kommuniqués zu den Verfahren und Grundsätzen bei der Erfüllung der Offenlegungspflicht befolgt,
a) Innerhalb einer angemessenen Zeit nach der Erhebung personenbezogener Daten,
b) Sofern personenbezogene Daten für die Kommunikation mit der betroffenen Person verwendet werden, erfolgt bei der ersten Kommunikation
c) Im Falle einer Übermittlung personenbezogener Daten spätestens zum Zeitpunkt der ersten Übermittlung personenbezogener Daten,
Es wird erfüllt.
Der Zweck der Veröffentlichung dieser Richtlinie auf der Website www.miradentturkey.eu/en, die für die betroffenen Personen leicht zugänglich ist, besteht darin, zur Transparenz der Verarbeitungsaktivitäten von Miradent personenbezogener Daten und damit zum Schutz des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten beizutragen im Einklang mit dem Wesen des Rechts.

4.5. ÜBERTRAGUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

Miradent ist in der Lage, personenbezogene Daten und personenbezogene Daten besonderer Qualität des Inhabers personenbezogener Daten an Dritte weiterzugeben, indem es die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen im Einklang mit den Zwecken der Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit dem Gesetz ergreift. In dieser Richtung handelt Miradent gemäß den Bestimmungen des 8. Artikels des KVK-Gesetzes.
die Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland durch Miradent, jedoch noch nicht an ausländische Länder mit angemessenem Schutz durch KVK-Vorstand weitergegeben wurden, im Falle des Erhalts der ausdrücklichen Zustimmung der betroffenen Person oder des Fehlens eines angemessenen Schutzes, ein angemessener Schutz der Verantwortlichen Daten im und im Ausland erklärte die Türkei, dass eine schriftliche Verpflichtung KVK verwendet wird. Die entsprechende Genehmigungsmethode des Vorstands wird verwendet. Sofern die vorgenannte Liste sicherer Länder durch den KVK-Vorstand bekannt gegeben wird, kann diese Option auch als Methode bevorzugt werden und die betroffene Person wird bereits bei der Datenerhebung darüber informiert, welche Methode bevorzugt wird. Dabei handelt Miradent nach den Regelungen des § 9 KVK-Gesetzes.

4.6. SCHUTZ DER RECHTE DES DATENINHABERS; DIE SCHAFFUNG VON KANÄLEN, DIE DIESE RECHTE AN TRAKYADENT ÜBERTRAGEN UND DIE AUSWERTUNG DER ANFRAGEN DER DATENINHABER
Die Rechte des Dateneigentümers sind in Artikel 11 des KVK-Gesetzes geregelt. Die Rechte, die durch Kontaktaufnahme mit dem Datenverantwortlichen geltend gemacht werden können, sind:

  1. a) zu erfahren, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden,
    b) Auskunft darüber zu verlangen, ob personenbezogene Daten verarbeitet wurden,
    c) Kenntnis des Zwecks der Verarbeitung personenbezogener Daten und der Frage, ob diese für ihren Zweck angemessen verwendet werden,
    ç) Um zu erfahren, an welche Dritten personenbezogene Daten im In- oder Ausland übermittelt werden,
    d) die Berichtigung personenbezogener Daten im Falle einer unvollständigen oder fehlerhaften Verarbeitung zu verlangen,
    e) Die Löschung oder Vernichtung personenbezogener Daten im Rahmen der in Artikel 7 des KVK-Gesetzes festgelegten Bedingungen zu beantragen (falls die Gründe, die ihre Verarbeitung erfordern, wegfallen, obwohl sie gemäß den Bestimmungen des KVK-Gesetzes und anderer Bestimmungen verarbeitet wurden). verwandte Gesetze),
    f) eine Benachrichtigung über die gemäß den Unterabsätzen (d) und (e) durchgeführten Transaktionen an Dritte zu verlangen, an die personenbezogene Daten übermittelt wurden,
    g) dem Entstehen eines Ergebnisses gegen die Person selbst durch die Analyse der verarbeiteten Daten ausschließlich durch automatisierte Systeme zu widersprechen,
    ğ) Schadensersatz zu verlangen, falls ein Schaden durch die rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten entsteht.
    Gemäß Artikel 13 des KVK-Gesetzes wurden die erforderlichen Kanäle eingerichtet, um die von den Eigentümern personenbezogener Daten oder den betreffenden Personen an Miradent zu richtenden Anfragen zu bewerten und den Eigentümern personenbezogener Daten sowie den internen Stellen die erforderlichen Informationen bereitzustellen Der Betrieb erfolgt durch die KVK-Kommission und die notwendigen rechtlichen, administrativen und technischen Regelungen werden über die oben genannte Kommission getroffen.
    Die in diesem Artikel vorgesehenen Bewerbungsmethoden sind wie folgt organisiert:
    ü Die betroffene Person sendet eine unterschriebene Kopie des Antragsformulars an „Miradent Özel Sağlık Hiz.San.ve Tic.AŞ. , Muhittin Mah. Fikir Sok. Nr.: 27/4 Çorlu / Tekirdağ“ oder durch einen durch eine Vollmacht mit Sondervollmacht bevollmächtigten Bevollmächtigten,
    ü Die betroffene Person sendet eine unterschriebene Kopie des Antragsformulars an „Miradent Özel Sağlık Hiz.San.ve Tic.AŞ. , Muhittin Mah. Fikir Sok. Nr.: 27/4 Çorlu / Tekirdağ „per Einschreiben,
    ü Eine unterschriebene Kopie des Antragsformulars der betreffenden Person an die E-Mail-Adresse von info@miradentturkey.com,
    ü Eine unterschriebene Kopie des Antragsformulars der betreffenden Person an die E-Mail-Adresse miradent@hs01.kep.tr, mit elektronischer Signatur,

    Um die hier genannten Methoden anwenden zu können, muss der Antragsteller die entsprechenden Unterlagen über den von ihm gewählten Kanal an Miradent senden und darlegen, um welche Ansprüche es sich im Antragsdokument handelt und welche Nutzungsrechte bestehen. Miradent miradentturkey.eu/en Dies wurde auf der Website .com.tr bekannt gegeben und den relevanten Parteien zur Kenntnis gebracht.
    Im Falle einer Anfrage im Rahmen der Erläuterungen wird Miradent wie folgt vorgehen:
    In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen werden die von den Dateneigentümern oder den betreffenden Personen auf einem der oben genannten Wege an Miradent übermittelten Anfragen entsprechend der Art der Anfrage bewertet und der Antragsteller wird innerhalb von 30 (dreißig) Tagen kostenlos beantwortet ) Tage so schnell wie möglich. . Sofern bei der ersten Prüfung festgestellt wird, dass die notwendigen Informationen und Unterlagen für eine fundierte Beurteilung mitgeteilt werden, wird der Bewerber unverzüglich schriftlich darüber informiert.
    Wenn davon ausgegangen wird, dass die Transaktion auch mit Kosten verbunden ist, wird der Antragsteller unverzüglich nach Feststellung dieser Situation darüber informiert und es wird darauf hingewiesen, dass der Antragsteller diese Kosten unter Berücksichtigung der von der KVK veröffentlichten aktuellen Tarife tragen muss Behörde. Wenn der Antragsteller diese Kosten nicht trägt, werden die Anträge dahingehend beurteilt, ob sie diskriminiert werden können, da sie kostenlos sind. Wenn davon ausgegangen wird, dass dies nicht möglich ist, wird eine schriftliche Antwort gegeben der Kläger.
    Wenn aufgrund der Prüfung des Antrags des Klägers davon ausgegangen wird, dass der Antrag akzeptabel ist, werden unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um den möglichen Schaden zu minimieren, der aus dem Verstoß, der Gegenstand des Anspruchs ist, entstehen kann.

4.7. ENTSORGUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

4.2 dieser Richtlinie. Für den Fall, dass die Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der im Artikel genannten rechtlichen Gründe verarbeitet werden, vollständig entfallen, werden diese personenbezogenen Daten durch Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung vernichtet, entweder von Amts wegen oder auf Antrag des betroffene Person.
Bei der Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung personenbezogener Daten 4.1. Wir handeln in Übereinstimmung mit den im Artikel dargelegten Grundprinzipien und den zum Schutz dieser personenbezogenen Daten zu ergreifenden technischen und administrativen Maßnahmen, den Bestimmungen der einschlägigen Gesetzgebung, den Vorstandsbeschlüssen und der Richtlinie zur Speicherung und Vernichtung personenbezogener Daten.
Die Inspektionen werden bei Miradent im Rahmen des von der KVK-Kommission festgelegten Zeitplans, spätestens alle 3 Monate, durch Miradent durchgeführt. Aufgrund der als Ergebnis dieser regelmäßigen Prüfungen erstellten Berichte werden personenbezogene Daten, deren Verarbeitungszweck nachweislich nicht mehr besteht, regelmäßig vernichtet.
Im Falle eines Antrags auf Vernichtung der betroffenen Person ist nicht mit einer Nachprüfungsfrist zu rechnen. Unverzüglich, spätestens jedoch 30 Tage nach Eingang des Antrags bei Miradent, wird der Antrag bewertet und, falls dies für notwendig erachtet wird, der Vernichtungsprozess durchgeführt innerhalb derselben Frist mit der als angemessen erachteten Methode abwickeln und der Antragsteller darüber informieren.
Für den Fall, dass die im Rahmen dieses Artikels vernichteten Daten jederzeit an Dritte weitergegeben werden, wird sichergestellt, dass auch diese Dritten über die durchgeführte Transaktion informiert werden und die Dritten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
Alle Transaktionen im Zusammenhang mit der Löschung, Vernichtung und Anonymisierung personenbezogener Daten werden von der zuständigen Einheit im Protokoll zur Vernichtung personenbezogener Daten aufgezeichnet und diese Aufzeichnungen werden in der Rechtsabteilung mindestens drei Jahre lang aufbewahrt, unter Ausschluss anderer gesetzlicher Verpflichtungen.
Sofern der KVK-Vorstand keine gegenteilige Entscheidung trifft, wird Miradent die geeignete Methode zur Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung personenbezogener Daten wählen. Im Falle einer Vernichtung auf Wunsch der betreffenden Person erfolgt gegenüber dem Antragsteller eine Erläuterung des Grundes für die Bevorzugung der geeigneten Methode. Wenn die Voraussetzungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht vollständig beseitigt sind, kann Miradent den Antrag unter Angabe der Berechtigung gegenüber dem Antragsteller ablehnen. In diesem Fall wird der Antragsteller auf geeignete Weise darüber informiert.
Die durch die Durchführung des Vernichtungsvorgangs zur Anonymisierung personenbezogener Daten gewonnenen anonymisierten Daten können von Miradent beispielsweise zu statistischen Zwecken gemäß dem KVK-Gesetz verwendet werden.
In diesem Zusammenhang wird Miradent durch die Ergreifung der erforderlichen technischen und administrativen Maßnahmen innerhalb von Miradent zur Erfüllung seiner Verpflichtung; hat hierfür die notwendigen Funktionsmechanismen entwickelt; Zur Einhaltung dieser Pflichten werden im Rahmen der Planungen und Entscheidungen der KVK-Kommission entsprechende Fachbereiche geschult, eingesetzt und sensibilisiert.

  1. METHODE

5.1. ANWENDUNG DER POLITIK UND DER GESETZGEBUNG

Bei den von Miradent durchgeführten Tätigkeiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten werden die Entscheidungen der Aufsichtsbehörden in erster Linie in dem Umfang angewendet, in dem sie den Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung und deren Qualität entsprechen. Für den Fall, dass in dieser Richtlinie festgelegte Bestimmungen oder Entscheidungen unvereinbar sind, werden die für die Eigentümer personenbezogener Daten günstigsten Regeln berücksichtigt.

5.2. Inkrafttretendes Datum

Diese von Miradent herausgegebene Richtlinie trat am …… .20… in Kraft. Wenn einige Artikel dieser Richtlinie teilweise oder vollständig geändert werden, tritt die entsprechende Änderung ab dem Datum der Veröffentlichung der Änderung in Kraft.
Diese Richtlinie wird auf www.miradentturkey.com veröffentlicht und Änderungen werden auf die gleiche Weise veröffentlicht. Auf Wunsch wird der betreffenden Person eine Kopie der Police physisch oder elektronisch zugestellt.

5.3. Das Verhältnis der Trakyadent-Richtlinie zum Schutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu anderen Richtlinien und internen Richtlinien

Miradent, die in dieser Richtlinie dargelegten Grundsätze; Mit seiner Richtlinie zur Umsetzung der relevanten Grundsätze stellt er die Umsetzung innerhalb von Miradent sicher. Durch die Herstellung einer Verbindung mit der Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten und anderen Richtlinien, Verfahren und internen Richtlinien, die Miradent in anderen Bereichen durchführt, wird auch die Kompatibilität zwischen den Prozessen gewährleistet, die Miradent mit unterschiedlichen Richtlinien, Verfahren und internen Richtlinien für ähnliche Zwecke durchführt gewährleistet und es besteht keinerlei Inkompatibilität. Soweit bekannt, wird diese Richtlinie bei der Anwendung personenbezogener Daten vorrangig berücksichtigt.

5.4. REZENSION

Diese Richtlinie wird jedes Jahr im Januar und Juli vom KVK-Komitee überprüft und die Änderungen und Aktualisierungen werden mit Zustimmung des Chefarztes auf der Website veröffentlicht.